AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Hundebetreuung / Gassiservice

Mobiler Tierservice Eschborn, Inhaber: Norman Coric.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemein

Die AGB´s gelten bei jeder Betreuung eines Hundes. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
Alle Daten werden digitalisiert (Lexoffice)
Jede Änderung bedarf der Schriftform. Mündliche Änderungen gelten als nicht getroffen. Während der Betreuung bleibt, der Hundehalter Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Hundehalter / Hundehaltergefährdungshaftung).
Der Hundehalter haftet für alle von seinen Tieren verursachten Schäden. Die Haftung der Betreuer wird ausdrücklich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt, §834 BGB. Gleiches gilt auch für einen Bevollmächtigten oder Erfüllungshilfen.
Der Hundehalter haftet zudem für Schäden, die der Hund während der Betreuung erleidet. Davon unberührt bleibt die Haftung des Betreuers wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Betreuer behalten sich vor, während der Betreuung Fotos und Videos aufzunehmen, mit deren Veröffentlichung sich der Hundehalter einverstanden erklärt.

§2 Aufnahme der Betreuung

Der Hundehalter hat dem Betreuer über eventuelle physische und psychische Störungen sowie den Verdacht auf Krankheiten des zu betreuenden Tier vorab in Kenntnis zu setzen. Es ist auf Charakterliche Eigenschaften des Hundes (z.B. Bissigkeit, Abneigungen gegen Artgenossen oder Menschen) hinzuweisen.
Der Hundehalter ist gegenüber dem Betreuer verpflichtet, Verletzungen und Krankheiten unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Hundehalter durch das Verhalten seines Hundes (Durchfall, Erbrechen, Husten, Niesen, etc.) auf die Möglichkeit einer Erkrankung aufmerksam werden, so hat er unverzüglich die Betreuer vor Betreuungsbeginn darüber zu informieren. Diese entscheiden dann, ob der Hund separat betreut wird oder eine Betreuung abgelehnt werden muss.

Jeder Hund wird zunächst einer Probezeit unterzogen, in der seine Verträglichkeit mit Mensch und Tier festgestellt wird. Die Dauer der Probezeit wird von dem Betreuer individuell bestimmt. Die Betreuer behalten sich vor, einen Hund ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Des Weiteren behält sich der Betreuer vor, nach mehrfachen Verhaltensauffälligkeiten von der Betreuung auszuschließen.
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung durch Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsscheines und gültige Schutzimpfungen zu erbringen. Eine Wurmkur darf nicht länger als 3 Monate zurück liegen.
Außerdem versichert er, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Der Betreuer erklärt, über eine Betriebshaftpflicht zu verfügen.
Kampfhunde und deren Kreuzungen oder als gefährlich eingestuften Hunde sind von der Betreuung ausgeschlossen. Der Betreuer behält sich vor, bei vorliegendem Wesenstest eine Ausnahme zu machen. Auflagen durch Behörden (Maulkorb, Leinenzwang etc.) sind dem Betreuer von dem Hundehalter unaufgefordert mitzuteilen.
Es können nur Hunde betreut werden, die Kastriert sind. Sollte aus irgendeinem Grund doch eine Läufigkeit bei einer Hündin vorkommen (Junghund), so muss diese eine Zwangspause einlegen und ist von der Betreuung ausgeschlossen.

§3 Betreuung allgemein

Es obliegt dem Betreuer darüber zu entscheiden, welcher Bevollmächtigte oder Erfüllungshilfe den Hund betreut. Alle Vertragspunkte beziehen sich gleichermaßen auch auf einen Bevollmächtigten oder Erfüllungshilfen. Falls der Betreuer für den Zeitraum der Betreuung einen Hausschlüssel erhält, ist es ihm untersagt, den Schlüssel an Dritte weiterzugeben. Er hat diesen sicher zu verwahren und dem Hundehalter auf dessen Verlangen hin wieder auszuhändigen. Für Schäden, die im Haus des Hundehalters durch äußere Einwirkungen oder Dritte entsteht, übernimmt der Betreuer keine Haftung.
Der Betreuer verpflichtet sich, den Hund am vereinbarten Ort, zur vereinbarten Zeit abzuholen und wie besprochen zurückzubringen. Der Hundehalter des Hundes hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hund zum vereinbarten Zeitpunkt und Örtlichkeit, ohne Wartezeiten für den Betreuer, abgeholt und wieder zurückgebracht werden kann.
Sollte ein Rechtzeitiges abholen nicht möglich sein, wird eine Verspätete Abholung mit 15,00€ je angefangene viertel Stunde berechnet. Die Betreuer sind über eine Verspätung sofort in Kenntnis zu setzen.

Hält der Betreuer während der Betreuung eine Tierärztliche Behandlung für dringend notwendig, muss er den Hundehalter unmittelbar darüber informieren und ist berechtigt, nach eigenem Ermessen einen Tierarzt einzuschalten und im Namen des Hundehalters zu beauftragen. Alle hierdurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter. Bei Entlaufen des Hundes, werden der Hundehalter sowie alle zu informierenden Stellen (Polizei, Tierheim etc.) unverzüglich benachrichtigt.

Der Hund wird nach Abholung, in einem dafür ausgerüsteten Fahrzeug des Betreuers bzw. dessen gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungshilfen, zur Betreuung auf das von uns vorgesehenes Grundstück oder zu naheliegenden Wiesen, Felder, Wäldern oder speziellen Hundeauslaufplätzen gebracht, um dort art- und verhaltensgerecht je nach Absprache frei, an der Lang oder Kurzleine in Gruppen mit mehreren Hunden ausgeführt oder betreut zu werden. Lang und Kurzlaufleinen werden vom Betreuer gestellt. Des Weiteren weise ich darauf hin, dass Tiere (Hunde) nicht versichert sind.
Der Eigentümer erklärt sich ausdrücklich mit dieser Form der Betreuung / des Ausführens einverstanden, sofern nicht im Einzelfall eine andere Absprache getroffen wurde und übernimmt für alle damit in Verbindung stehenden Risiken und Gefahren (Entlaufen, Wildern, Verletzungen, u.ä.) die volle Haftung. Nach Beendigung der Betreuung / des Spaziergangs wird der Hund zum Abholungsort zurückgebracht und bei Bedarf abgetrocknet.

§4 Haftung

Der Betreuer schließt jede Haftung auf Schadensersatz

Für Personen- oder Sachschäden, die dem Betreuer oder Dritten durch das Tier entstehen
Für Schäden, die das Tier während der Betreuungszeit erleidet (z.B. Verletzungen, Krankheiten oder Tod)
Für Schäden am Hund oder Dritten bei Entlaufen aus.
In allen Fällen ist der Eigentümer des verursachenden Hundes im vollen Umfang haftbar und hat die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung des Betreuers herbeigeführt. Gleiches gilt auch für einen Bevollmächtigten oder Erfüllungshilfen.

§5 Abholungsverpflichtung / Verwertungsrechte

Sollte der Hund aus Gründen, die der Hundehalter zu verschulden hat, zum vereinbarten Termin nicht vom Hundehalter entgegengenommen werden, so muss zunächst der Hundehalter unter einer Fristsetzung von 8 Stunden zu Abholung aufgefordert werden. Ist die Frist abgelaufen, kann der Betreuer die Abgabe im Örtlichen Tierheim veranlassen.
Wird der Hund dort verkauft, so ist der Kaufpreis zunächst auf eventuelle Kosten für die Betreuung und sonstige Auslagen anzurechnen und dann erst ein eventueller Überschuss an den Hundehalter zu erstatten.

§6 Terminvereinbarung / Stornierung

Betreuungstermine werden individuell vereinbart.
Dafür stehen 3 Pakete zur Auswahl
Paket 1: Individual – Bucher

Der Hundehalter vereinbart mit dem Betreuer die Termine nach Bedarf individuell und flexibel (jedoch mindestens einmal pro Woche). Der daraus resultierende monatliche Festpreis ist so kalkuliert, dass Feiertage, Stornierungen (z.B. Krankheit des Hundes) und Urlaub der Hundehalter bereits im Preis inbegriffen sind und kein Anspruch auf Preisminderung besteht. Vereinbarte Termine sind vom Hundehalter spätestens bis 10 Uhr des Vortages abzusagen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen. Der Betreuer behält sich vor, Betreuungstermine aufgrund äußerer Umstände (Wetter, Unfall, plötzliche Krankheit etc.) abzusagen, zu kürzen oder zeitlich zu verlegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Hundehalter umgehend informiert. Es entstehen aus diesen Gründen keine Ersatzansprüche.

Paket 2: Monats – Bucher

Der Hundehalter legt zusammen mit dem Betreuer eine regelmäßige wöchentliche Betreuungszeit fest. Der daraus resultierende monatliche Festpreis ist so kalkuliert, dass Feiertage, Urlaub der Betreuer / Hundehalter und Stornierungen (z.B. Krankheit des Hundes) bereits im Preis inbegriffen sind und kein Anspruch auf Preisminderung besteht. Vereinbarte Termine sind vom Hundehalter spätestens bis 10:00 Uhr des Vortages abzusagen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen. Der Betreuer behält sich vor, Betreuungstermine aufgrund äußerer Umstände (Wetter, Unfall, plötzliche Krankheit etc.) abzusagen, zu kürzen oder zeitlich zu verlegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Hundehalter umgehend informiert. Es entstehen aus diesen Gründen keine Ersatzansprüche.

Paket 3: Gassi Service Individuell / Monats – Bucher
Siehe Paket 1 und 2

§7 Preise und Zahlung

Das Entgelt der Betreuung richtet sich, soweit nicht anders vereinbart, nach den aktuellen Konditionen des Betreuers und wird per Vorkasse in bar oder per Überweisung abgerechnet.

§8 Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, das Amtsgericht Königstein/T.s. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Vertragssprache ist Deutsch.

§9 Salvatorische Klausel

Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Betreuers. Beendigung des Hundehalters gelten auch dann nicht, wenn der Betreuer nicht ausdrücklich widerspricht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, diese einzuhalten. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht rechtskräftig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

AGB – Katzenbetreuung

Mobiler Tierservice Eschborn, Inhaber: Norman Coric.

1.) Der/Die Betreuer/in übernimmt nach Absprache mit dem/der Tierhalter/in die im Tierbetreuungsvertrag ausgewählten
Dienstleistungen. Die Vertragsdauer ist auf den dort angegebenen Zeitraum befristet.
2.) Die Leistungserbringung findet ausschließlich zu dem im Tierbetreuungsvertrag festgelegten Zeiten und Kosten statt. Es obliegt
dem Betreuer darüber zu entscheiden, welcher Bevollmächtigte oder Erfüllungsgehilfe das Tier betreut. Alle Vertragspunkte
beziehen sich gleichermaßen auch auf einen Bevollmächtigten oder Erfüllungshilfen.
3.) Der/Die Tierhalter/in versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier/en bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die
einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden musste.
4.) Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird primär der betreuende Tierarzt eingeschaltet. Sollte
dieser nicht erreichbar sein, behält sich der/die Betreuer/in vor, einen anderen Tierarzt, Tierklinik oder einen Mobilen Tiernotdienst
aufzusuchen bzw. zu bestellen. Sollte ein Tier versterben, wird es dem betreuenden Tierarzt zu Verwahrung übergeben. Die
anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem/der Tierhalter/in zu tragen.
5.) Während der Leistungserbringung durch den/der Betreuer/in bleibt der Kunde Eigentümer des Tieres nach § 833 BGB (Haftung
des Tierhalters) Der/Die anwesende Betreuer/in ist zu keinem Zeitpunkt Tieraufseher nach § 834 BGB. Die Aufsichtspflicht über Ihr
Tier/ Ihre Tiere obliegt dem Besitzer. Die Inanspruchnahme sämtlicher Dienstleistungen erfolgt ausschließlich auf Risiko des
Tierbesitzers.
6.) Für Schäden, durch das Tier verursacht, oder bei Krankheiten, Unfall oder Tod des Tieres, wärend der Abwesenheit des Kunden,
übernimmt der/die Betreuer/in keine Haftung. Die Haftung der Betreuer/in wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Für Schäden gegenüber anderen, verursacht durch die Betreuer/in, nicht durch das Tier, ist der Dienstleister über eine
Haftpflichtversicherung abgesichert. Des weiteren Weise ich darauf hin, dass Tiere während der Fahrt nicht versichert sind. Es ist
nicht möglich den/die Tierhalter/in z.B. bei Fahrten zum Tierarzt mitzunehmen.
7.) Mit der Aufnahme der im Anmeldeformular erhobenen, personen- und sachbezogenen Daten in die elektronischen Kundendatei
des Tierservice Eschborn erklärt sich der/die Auftraggeber/in einverstanden. Diese Daten sind für eine professionelle Tierbetreuung
erforderlich und werden für keine anderen Zwecke genutzt, insbesondere nicht an Dritte weitergegeben. Dies kann jedoch nicht für
die in Notfall erforderliche Einschaltung eines Tierarztes gelten.
8.) Der/Die Tierbetreuer(in) verpflichtet sich, über alle ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des
Autraggebers, auch nach Beendigung dieses Vertrages, Stillschweigen zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet er/sie sich, die
ihm zum Zwecke der Leistungserbringung überlassenen Unterlagen und Gegenstände (Impfpässe, Schlüssel etc.) sorgfältig zu
verwahren und diese während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, bzw. nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert an
den Vertragspartner zurückzugeben.
9.) Der/Die Tierbetreuer(in) versichert, das sein(e) Tier(e) gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist/sind und die
vorgeschriebenen Schutzimpfungen erhalten hat/haben. Die Impfpässe sind vor Vertragsabschluss vorzulegen. Gemäß dem Fall,
das ein Tier innerhalb der Betreuungszeit erkrankt und eine Ansteckungsgefahr für die anderen Tiere darstellt, behält sich der
Tierservice Eschborn das recht vor, die Betreuung für den Zeitraum der Erkrankung zu unterbrechen, bzw. das Tier zu separieren.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister von besonderen Eigenschaften, Verhalten oder vorhandenen Krankheiten seines
Tieres, zu unterrichten.
10.) Es sind jederzeit Pauschalpreisvereinbarungen oder Servicepaketlösungen möglich. Der Betrag ist abhängig von dem
Betreuungszeiträumen und dem Betreuungsaufwand.
11.) Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich per Vorkasse. Der Kunde hat den Betrag an den Erbringer der Serviceleistung
(Tierservice Eschborn) zu zahlen. Nicht fristgerechte Zahlungen haben Mahngebühren zur Folge. Die Mahngebühren beinhalten
den Verwaltungsaufwand, das Porto und evtl. anfallende Zinsaufwendungen. Die Mindestgebühr beträgt 5,00€.